REACH Erklärung

Erklärung im Sinne der REACH-Verordnung

Viele unserer Kunden bitten um eine Mitteilung, ob die von uns hergestellten Produkte von der REACH-Verordnung betroffen sind. Hierzu können wir folgende Aussage machen:

Die Arpogaus Stahlbau GmbH ist im Sinne der REACH-Verordnung 1907/2006 ein „nachgeschalteter Anwender“. Pflichten aufgrund der Herstellung und des Inverkehrbringens von Substanzen zur Registrierung (ECHA) sind für uns nicht zutreffend.

Unsere Produkte sind Erzeugnisse und daher nicht als Stoff bzw. Zubereitung zu definieren. Zudem wird aus unseren Erzeugnissen unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt. Somit unterliegt die Arpogaus Stahlbau GmbH weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Um unseren Kunden die kontinuierliche Versorgung mit zuverlässigen und sicheren Produkten zu gewährleisten, stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten alle Anforderungen in Bezug auf chemische Stoffe und Materialien erfüllen und dadurch keine Substanzen aus der Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) für die Herstellung unserer Produkte verwendet werden. Hierzu wird unsere Lieferkette auch regelmäßigen Überprüfungen unterzogen.

Somit können wir die Konformität im Sinne der REACH-Verordnung bestätigen.